
MIT DEM FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Bruchversicherung bietet eine Abdeckung für Schäden im Zusammenhang mit dem Bruch oder Diebstahl des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes des Equipments. Der Mieter muss eine Polizeianzeige erstatten. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter den vollen Wert des gestohlenen Equipments erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, der dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Bruchversicherung abzuschließen, ist er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des gemieteten Equipments vollständig verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Wert des gestohlenen Equipments zurückerstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Mietzeit die gesamten Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention zu berechnen, die nicht in seiner Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Bruchversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, der dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Bruchversicherung abzuschließen, ist er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des gemieteten Equipments vollständig verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Wert des gestohlenen Equipments zurückerstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Mietzeit die gesamten Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention zu berechnen, die nicht in seiner Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Bruchversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.