
MIT DEM FAHRRAD
Die Schaden- und Diebstahlversicherung bietet Schutz bei Schäden im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung zu zahlen. Eine Anzeige bei der Polizei ist erforderlich. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso, wenn das Equipment während der Mietdauer beschädigt wird, fällt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile an, der vom Mieter zu tragen ist.
Wenn der Mieter keine Schaden- und Diebstahlversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Mietdauer die Teile vollständig ersetzen, die repariert oder ersetzt werden müssen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer zu berechnen, für jede Intervention bei einem Problem, bei dem das Unternehmen nicht verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die Schaden- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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Wenn der Mieter keine Schaden- und Diebstahlversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
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