
PRO RAD
Die Option für Bruch- und Diebstahlversicherung bietet eine Deckung für Schäden im Zusammenhang mit dem Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10 % des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Eine Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist erforderlich. Ohne Nachweis der Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig zurückerstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, fällt ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, ist er bei Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung voll verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle von Beschädigungen während der Miete die vollständigen Reparatur- oder Ersatzkosten übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in seiner Verantwortung liegt, zu berechnen, unabhängig davon, ob der Mieter die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen hat oder nicht.
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• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, fällt ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, ist er bei Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung voll verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
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Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in seiner Verantwortung liegt, zu berechnen, unabhängig davon, ob der Mieter die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen hat oder nicht.