
MIT DEM FAHRRAD
Die Option "Versicherung gegen Bruch und Diebstahl" bietet eine Deckung für Schäden im Zusammenhang mit Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Eine polizeiliche Anzeige des Mieters ist obligatorisch. Ohne Nachweis einer solchen Anzeige muss der Mieter den vollen Wert der gestohlenen Gegenstände erstatten.
• Ebenso wird im Falle eines Schadens an der Ausrüstung während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile auf Kosten des Mieters angewendet.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, trägt er die volle Verantwortung im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Wert der gestohlenen Gegenstände erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle eines Schadens an der Ausrüstung während der Miete die vollen Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe versichert, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer Hin- und Rückfahrt für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in seiner Verantwortung liegt, zu berechnen, unabhängig davon, ob die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Ebenso wird im Falle eines Schadens an der Ausrüstung während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile auf Kosten des Mieters angewendet.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, trägt er die volle Verantwortung im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
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• Ebenso muss der Mieter im Falle eines Schadens an der Ausrüstung während der Miete die vollen Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe versichert, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer Hin- und Rückfahrt für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in seiner Verantwortung liegt, zu berechnen, unabhängig davon, ob die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.