
PRO FAHRAD
Die Diebstahl- und Bruchversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Eine Polizeimeldung des Mieters ist zwingend erforderlich. Ohne Nachweis dieser Polizeimeldung muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig zurückerstatten.
• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während der Nutzung ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile für den Mieter.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Daher ist der Mieter im Falle eines Diebstahls verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu erstatten.
• Genauso ist der Mieter bei Beschädigung des Materials während der Nutzung verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig zu ersetzen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abonniert, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt für jede Intervention zu berechnen, die keine Verantwortung birgt, unabhängig von der Buchung der Bruch- und Diebstahlversicherung.
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• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während der Nutzung ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile für den Mieter.
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• Daher ist der Mieter im Falle eines Diebstahls verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu erstatten.
• Genauso ist der Mieter bei Beschädigung des Materials während der Nutzung verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig zu ersetzen.
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