
MIT DEM FAHRRAD
Die Option für Bruch- und Diebstahlversicherung bietet Schutz für Schäden, die mit dem Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung verbunden sind.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10 % des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Der Mieter muss eine Anzeige erstatten. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, ist ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters zu zahlen.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abonniert, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention in einem Fall zu berechnen, der nicht seine Verantwortung betrifft, unabhängig davon, ob der Mieter die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen hat oder nicht.
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• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, ist ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters zu zahlen.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig erstatten.
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