
MIT DEM FAHRRAD
Die Bruch- und Diebstahlversicherung bietet Schutz gegen Schäden im Zusammenhang mit dem Bruch oder Diebstahl des gemieteten Equipments.
• Im Falle von Diebstahl haftet der Mieter für eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes des Equipments. Die Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Equipment während der Mietdauer beschädigt wird, gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle von Diebstahl muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Equipment während der Mietdauer beschädigt wird, muss der Mieter die gesamten Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfeversicherung abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention zu berechnen, bei der das Unternehmen nicht verantwortlich ist, unabhängig von der Entscheidung, ob die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Im Falle von Diebstahl haftet der Mieter für eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes des Equipments. Die Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Equipment während der Mietdauer beschädigt wird, gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile zu Lasten des Mieters.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Bruch- und Diebstahlversicherung abzuschließen, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle von Diebstahl muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Equipment während der Mietdauer beschädigt wird, muss der Mieter die gesamten Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile erstatten.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfeversicherung abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention zu berechnen, bei der das Unternehmen nicht verantwortlich ist, unabhängig von der Entscheidung, ob die Bruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.