
MIT DEM FAHRRAD
Die Option „Diebstahl- und Bruchversicherung“ bietet Schutz für Schäden, die mit dem Bruch oder Diebstahl des gemieteten Equipments verbunden sind.
• Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes des Equipments. Der Mieter muss eine polizeiliche Anzeige erstatten, und ohne Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, der vom Mieter zu tragen ist.
Wenn der Mieter sich gegen den Abschluss der Diebstahl- und Bruchversicherung entscheidet, übernimmt er im Falle eines Diebstahls oder Schadens am gemieteten Equipment die Verantwortung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietdauer beschädigt wird, muss der Mieter die Reparatur- oder Ersatzkosten der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter die Pannenhilfe nicht abonniert, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, das nicht unter die Verantwortung fällt, zu berechnen, unabhängig davon, ob der Mieter die Diebstahl- und Bruchversicherung abonniert hat oder nicht.
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• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, der vom Mieter zu tragen ist.
Wenn der Mieter sich gegen den Abschluss der Diebstahl- und Bruchversicherung entscheidet, übernimmt er im Falle eines Diebstahls oder Schadens am gemieteten Equipment die Verantwortung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietdauer beschädigt wird, muss der Mieter die Reparatur- oder Ersatzkosten der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter die Pannenhilfe nicht abonniert, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, das nicht unter die Verantwortung fällt, zu berechnen, unabhängig davon, ob der Mieter die Diebstahl- und Bruchversicherung abonniert hat oder nicht.