
PRO FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Bruchversicherung bietet Schutz bei Schäden oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der Ausrüstung. Die Anzeige bei der Polizei ist obligatorisch. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile, die vom Mieter zu tragen ist.
Wenn der Mieter die Diebstahl- und Bruchversicherung nicht abschließt, haftet er vollständig im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig erstatten.
Wenn der Mieter die Pannenhilfe nicht abonniert, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, €0,50 pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) für jede Intervention bei einem Problem zu berechnen, das nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt, unabhängig von der Abonnierung der Diebstahl- und Bruchversicherung.
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• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile, die vom Mieter zu tragen ist.
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