
MIT DEM FAHRRAD
Die Option der Diebstahl- und Schadenversicherung bietet eine Deckung für Schäden im Zusammenhang mit der Zerstörung oder dem Diebstahl des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Der Mieter muss eine polizeiliche Anzeige erstatten. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso wird bei Beschädigung des Equipments während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadenversicherung abschließt, ist er vollständig für den Diebstahl oder die Beschädigung des gemieteten Equipments verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso muss der Mieter im Falle von Schäden während der Miete die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, €0,50 (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer hin und zurück für jede Intervention zu berechnen, bei der es sich nicht um ein Problem handelt, für das es verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Schadenversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Der Mieter muss eine polizeiliche Anzeige erstatten. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso wird bei Beschädigung des Equipments während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadenversicherung abschließt, ist er vollständig für den Diebstahl oder die Beschädigung des gemieteten Equipments verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig ersetzen.
• Ebenso muss der Mieter im Falle von Schäden während der Miete die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, €0,50 (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer hin und zurück für jede Intervention zu berechnen, bei der es sich nicht um ein Problem handelt, für das es verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Schadenversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.