
MIT DEM FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Bruchversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Bruch oder Diebstahl des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, einen Selbstbehalt von 10 % des Wertes des Equipments zu zahlen. Der Mieter muss eine Polizeianzeige erstatten. Ohne einen Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Teile vollständig zu erstatten.
• Ebenso wird bei Bruch des Equipments während der Mietdauer ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile auf den Mieter übertragen.
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Bruchversicherung abschließt, haftet er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter bei Bruch des Equipments während der Mietzeit die vollständigen Reparatur- oder Ersatzkosten erstatten.
Wenn der Mieter keinen Pannenhilfe-Service abschließt, behält sich Véloc'Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in ihrer Verantwortung liegt, zu berechnen, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Bruchversicherung abgeschlossen wurde.
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• Ebenso wird bei Bruch des Equipments während der Mietdauer ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile auf den Mieter übertragen.
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Bruchversicherung abschließt, haftet er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
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