
MIT DEM FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Bruchversicherung bietet eine Deckung für Schäden im Zusammenhang mit Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung zahlen. Die Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis einer solchen Anzeige muss der Mieter den gestohlenen Gegenstand vollständig erstatten.
• Ebenso wird im Falle eines Bruchs des Materials während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile auf den Mieter angewendet.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Bruchversicherung abzuschließen, ist er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den gestohlenen Gegenstand vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle eines Bruchs während der Miete die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer für jede Intervention bei einem Problem zu berechnen, das nicht in seiner Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Bruchversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Ebenso wird im Falle eines Bruchs des Materials während der Miete ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile auf den Mieter angewendet.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Bruchversicherung abzuschließen, ist er im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den gestohlenen Gegenstand vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle eines Bruchs während der Miete die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer für jede Intervention bei einem Problem zu berechnen, das nicht in seiner Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Bruchversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.