
Diebstahl- und Schadensversicherung - ELEKTRISCHES FAHRRAD
MIT FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Schadensversicherung bietet eine Deckung für Schäden oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für einen Selbstbehalt von 10 % des Werts der Ausrüstung. Eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. Ohne Nachweis dieser Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Artikel vollständig zurückerstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, ist ein Selbstbehalt von 10 % des Werts der beschädigten Teile vom Mieter zu tragen.
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadensversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Artikel vollständig erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Mietzeit beschädigt wird, muss der Mieter die gesamten Reparatur- oder Ersatzkosten übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe in Anspruch nimmt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für eine Intervention bei einem Problem zu berechnen, das nicht in seiner Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob der Mieter die Diebstahl- und Schadensversicherung abgeschlossen hat oder nicht.











