
MIT DEM FAHRRAD
Die Diebstahl- und Schadensversicherung bietet eine Deckung für Schäden, die mit der Beschädigung oder dem Diebstahl der gemieteten Ausrüstung zusammenhängen.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Eine Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis der Anzeige ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu ersetzen.
• Ebenso wird, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile vom Mieter verlangt.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem zu berechnen, für das es keine Verantwortung trägt, unabhängig von der Buchung der Diebstahl- und Schadensversicherung.
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• Ebenso wird, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile vom Mieter verlangt.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
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• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig übernehmen.
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