
MIT DEM FAHRRAD
Die Diebstahl- und Schadensversicherung bietet eine Deckung für Schäden, die mit dem Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung verbunden sind.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für einen Selbstbehalt von 10 % des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Eine Anzeige bei der Polizei durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis der Anzeige ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu erstatten.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile, der dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, für das es keine Verantwortung trägt, zu berechnen, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Schadensversicherung abgeschlossen wurde.
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• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile, der dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Gegenstände vollständig zu ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, muss der Mieter die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile vollständig übernehmen.
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