
PRO RAD
Die Option Diebstahl- und Beschädigungsversicherung bietet Schutz bei Schäden, die durch Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung entstehen.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter für eine Selbstbeteiligung von 10% des Wertes der Ausrüstung verantwortlich. Die Anzeige des Diebstahls ist durch den Mieter erforderlich. Ohne einen Nachweis über die Anzeige muss der Mieter den vollen Betrag der gestohlenen Teile zurückzahlen.
• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während des Gebrauchs eine Selbstbeteiligung von 10% des Wertes der beschädigten Teile.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Beschädigungsversicherung abzuschließen, haftet er im Fall von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Betrag der gestohlenen Teile zurückzahlen.
• Ebenso ist der Mieter im Falle einer Beschädigung des Materials während des Gebrauchs verpflichtet, die vollen Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile zu übernehmen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfeversicherung abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer hin und zurück zu berechnen, für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in seine Verantwortung fällt, unabhängig davon, ob eine Diebstahl- und Beschädigungsversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während des Gebrauchs eine Selbstbeteiligung von 10% des Wertes der beschädigten Teile.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Beschädigungsversicherung abzuschließen, haftet er im Fall von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Betrag der gestohlenen Teile zurückzahlen.
• Ebenso ist der Mieter im Falle einer Beschädigung des Materials während des Gebrauchs verpflichtet, die vollen Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Teile zu übernehmen.
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