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Die Option Diebstahl- und Transportschadenversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch Brüche oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung entstehen.
• Im Fall eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung zu zahlen. Eine Anzeigenaufnahme durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Teile vollständig zu ersetzen.
• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während der Nutzung ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, für den der Mieter verantwortlich ist.
Wählt der Mieter, keine Diebstahl- und Transportschadenversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Fall eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Teile vollständig zu ersetzen.
• Ebenso, wenn das Material während der Nutzung beschädigt wird, ist der Mieter verpflichtet, die vollständigen Kosten für Reparaturen oder Ersetzungen zu tragen.
Falls der Mieter keine Pannenhilfeversicherung abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro Kilometer für jede Intervention bei einem Problem zu berechnen, für das er nicht verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die Diebstahl- und Transportschadenversicherung abgeschlossen ist oder nicht.
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• Ebenso gilt im Falle einer Beschädigung des Materials während der Nutzung ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, für den der Mieter verantwortlich ist.
Wählt der Mieter, keine Diebstahl- und Transportschadenversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Fall eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gestohlenen Teile vollständig zu ersetzen.
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