
MIT DEM FAHRRAD
Die Option „Schaden- und Diebstahlversicherung“ bietet eine Deckung für Schäden, die durch Bruch oder Diebstahl des gemieteten Equipments entstehen.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, einen Selbstbehalt von 10 % des Wertes des Equipments zu zahlen. Eine Anzeige beim Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis der Anzeige muss der Mieter die gestohlenen Gegenstände vollständig zurückerstatten.
• Ebenso wird im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Miete ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Schaden- und Diebstahlversicherung abzuschließen, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Miete die Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keinen Pannenhilfe-Service abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer hin und zurück zu berechnen, für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in ihrer Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Schaden- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
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• Ebenso wird im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Miete ein Selbstbehalt von 10 % des Wertes der beschädigten Teile dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Schaden- und Diebstahlversicherung abzuschließen, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des gemieteten Equipments.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die gestohlenen Teile vollständig erstatten.
• Ebenso muss der Mieter im Falle einer Beschädigung des Equipments während der Miete die Kosten für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig übernehmen.
Wenn der Mieter keinen Pannenhilfe-Service abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro gefahrenem Kilometer hin und zurück zu berechnen, für jede Intervention bei einem Problem, das nicht in ihrer Verantwortung liegt, unabhängig davon, ob die Schaden- und Diebstahlversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.