
PRO FAHRRAD
Die Option Diebstahl- und Schadensversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der Ausrüstung. Eine polizeiliche Anzeige durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis der Anzeige muss der Mieter den vollen Wert der gestohlenen Gegenstände erstatten
Ebenso gilt bei Beschädigung des Materials während der Mietzeit eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadensversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung
Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den vollen Wert der gestohlenen Gegenstände erstatten
Ebenso muss der Mieter bei Beschädigung während der Mietzeit die gesamten Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Teile übernehmen
Schließt der Mieter keine Pannenhilfe ab, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) für Einsätze in Rechnung zu stellen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, unabhängig von der Abschließung der Diebstahl- und Schadensversicherung
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Ebenso gilt bei Beschädigung des Materials während der Mietzeit eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadensversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung
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Ebenso muss der Mieter bei Beschädigung während der Mietzeit die gesamten Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Teile übernehmen
Schließt der Mieter keine Pannenhilfe ab, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) für Einsätze in Rechnung zu stellen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, unabhängig von der Abschließung der Diebstahl- und Schadensversicherung
