
PRO FAHRRAD – Diebstahl- und Schadensversicherung
Die Option Diebstahl- und Schadensversicherung deckt Schäden durch Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung ab
Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Wertes der Ausrüstung zu zahlen. Eine polizeiliche Anzeige des Mieters ist zwingend erforderlich. Ohne Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, den vollen Wert der gestohlenen Teile zu erstatten
Wird das Material während der Mietzeit beschädigt, fällt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes der beschädigten Teile an
Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadensversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung in vollem Umfang
Bei Diebstahl muss der Mieter den gesamten Wert der gestohlenen Teile erstatten
Bei Beschädigung während der Mietdauer muss der Mieter alle zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile vollständig bezahlen
Schließt der Mieter keine Pannenhilfe ab, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) für jede Intervention zu berechnen, die nicht unter ihre Verantwortung fällt – unabhängig vom Abschluss der Diebstahl- und Schadensversicherung
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Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Wertes der Ausrüstung zu zahlen. Eine polizeiliche Anzeige des Mieters ist zwingend erforderlich. Ohne Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, den vollen Wert der gestohlenen Teile zu erstatten
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Wenn der Mieter keine Diebstahl- und Schadensversicherung abschließt, haftet er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung in vollem Umfang
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