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Die Option Diebstahl- und Schadensversicherung bietet Deckung für Schäden, die durch Bruch oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung verursacht werden.
• Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter einen Selbstbehalt von 10% des Wertes der Ausrüstung zahlen. Das Einreichen einer Diebstahlanzeige durch den Mieter ist obligatorisch. Ohne Nachweis dieser Anzeige ist der Mieter verpflichtet, den vollen Betrag der gestohlenen Gegenstände zurückzuzahlen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, den der Mieter zu tragen hat.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, den vollen Betrag für die gestohlenen Gegenstände zurückzuzahlen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, ist der Mieter verpflichtet, die vollen Kosten der zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile zurückzuzahlen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro zurückgelegtem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, für das sie nicht verantwortlich ist, unabhängig von der Buchung einer Diebstahl- und Schadensversicherung, zu berechnen.
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• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, gilt ein Selbstbehalt von 10% des Wertes der beschädigten Teile, den der Mieter zu tragen hat.
Wenn der Mieter sich entscheidet, keine Diebstahl- und Schadensversicherung abzuschließen, ist er im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung verantwortlich.
• Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, den vollen Betrag für die gestohlenen Gegenstände zurückzuzahlen.
• Ebenso, wenn das Material während der Miete beschädigt wird, ist der Mieter verpflichtet, die vollen Kosten der zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile zurückzuzahlen.
Wenn der Mieter keine Pannenhilfe abschließt, behält sich Véloc’Ouest das Recht vor, 0,50 € (50 Cent) pro zurückgelegtem Kilometer für jede Intervention bei einem Problem, für das sie nicht verantwortlich ist, unabhängig von der Buchung einer Diebstahl- und Schadensversicherung, zu berechnen.